Auch wenn nicht beide Partner der ev. Kirche angehören kann es einen feierlichen Gottesdienst in der Kirche geben.
Am einfachsten ist es, wenn die betreffende Person einer anderen christlichen Kirche angehört. In diesem Fall findet eine normale kirchliche Trauung statt.
Sollte jedoch eine Person gar keiner Kirche mehr angehören, kann es einen sogenannten „Gottesdienst anlässlich einer Eheschließung geben“. Im Unterschied zu einer kirchlichen Trauung fällt dann die Traufrage und die Einsegnung weg. An ihre Stelle tritt dann der Ringwechsel und ein Gebet.
Auch wenn ein Paar nicht standesamtlich heiratet, kann es einen Gottesdienst mit einer Segenshandlung in der Kirche geben. Allerdings unterscheidet sich dieser Gottesdienst von einer kirchlichen Trauung.
Wenn Sie sich von einer anderen Pastorin, oder einem anderen Pastor trauen lassen wollen, den Sie kennen ist das grundsätzlich möglich. Sprechen Sie Einzelheiten mit uns ab.
Die Kirchengemeinde sorgt dafür, dass bei jeder Trauung frische Blumen auf dem Altar stehen. Möchten Sie darüber hinaus die Kirche oder die Bankreihen schmücken, ist das nach Absprache unkompliziert möglich.
Sollen Blumen gestreut werden, achten Sie bitte darauf nur Blütenblätter zu verwenden, die keine Flecken hinterlassen.
Bei einer kirchlichen Hochzeit übernimmt die Kirchengemeinde die Kosten für die Nutzung der eigenen Kirche, den Einsatz des Organisten, des Pastors und des Küsters. Diese Leistungen werden durch die Kirchensteuer bezahlt.
Der Trauspruch ist ein Bibelwort, dass Sie in Ihrer Ehe begleiten kann. Sinnsprüche, die nicht in der Bibel stehen sind dafür nicht zulässig.
Vorschläge für einen Trauspruch finden Sie hier.